1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn die Geltung dieser Verkaufsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für das Aufheben dieses Schriftformerfordernisses.
2. Produktbeschreibungen
2.1. Die Darstellung von Produkten im Internet, in Prospekten, Preislisten und sonstigen Unterlagen von uns stellt keine Garantieübernahme oder Zusicherung dar. Konstruktive Änderungen sowie sonstige Abweichungen in Form, Farbe, Gewichten oder anderen Eigenschaften behalten wir uns vor.
3. Angebot – Angebotsunterlagen
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Wir können dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Auftragsbestätigung annehmen.
3.2. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Weg, erhält der Kunde unverzüglich eine Empfangsbestätigung. Die Empfangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung des Angebotes, sie kann aber mit der Auftragsbestätigung verbunden werden.
4. Preise – Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Transportkosten, Verpackung und ggf. Lagerkosten bei verspäteter Abholung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung und/oder aus sonstigen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis Brutto inkl. gesetzlicher MwSt. (ohne Abzug) bei Abholung der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
4.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferzeit
5.1. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt nach Abklärung aller offenen technischen Fragen.
5.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus, insbesondere den Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5.4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 5.3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.5. Wir haften bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Wir haften nicht für die Einhaltung vereinbarter Liefertermine bei unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfen oder verzögerter Anlieferung durch unsere Zulieferer.
6. Gefahrenübergang
6.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz (Holschuld).
6.2. Sofern der Kunde Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. Wird die Kaufsache auf Verlangen des Kunden, der Verbraucher ist, nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, so werden ihm die dadurch entstehenden Transport-, Verpackungs- und ggf. Lagerkosten gesondert in Rechnung gestellt.
6.3. Versenden wir die Ware auf Verlangen eines Kunden, der Unternehmer ist, nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben. Sofern der Kunde, der Unternehmer ist, es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
7. Mängelhaftung / Gewährleistung
7.1. Unter Ausschluss aller sonstigen Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund und vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt 8 leisten wir wie folgt Gewähr:
7.2. Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – 2 Jahre für neue Sachen und 1 Jahr für gebrauchte Sachen, jeweils gerechnet ab Gefahrenübergang. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – 1 Jahr nach Gefahrenübergang für neue Sachen; für gebrauchte Sachen sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
7.3. Ist der Kunde Unternehmer, kann er Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, wenn er seine Untersuchungsobliegenheiten nach § 377 HGB erfüllt hat. Ist der Kunde Verbraucher, so sind offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Kaufsache schriftlich uns gegenüber zu rügen.
7.4. Keine Sachmängelhaftung wird übernommen für Schäden, die durch ungeeigneten oder unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder mangelhafte Einbauarbeiten entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch dann, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vornehmen, die mit den geltend gemachten Mängeln in ursächlichem Zusammenhang stehen.
7.5. Im Fall form- und fristgerechter Mängelrüge hat der Kunde nach unserer Wahl (wenn er Verbraucher ist: nach seiner Wahl) einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehlgeschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7.6. Da der Erfüllungsort der Lieferung unser Geschäftssitz ist, übernehmen wir im Falle einer Nachbesserung die Kosten nur für die unmittelbare Reparatur. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand auf eigene Kosten und Risiko zwecks Nachbesserung oder Tausch an unseren Geschäftssitz zu transportieren und abzuholen, oder im Falle der Nachbesserung vor Ort die gesamten Reisekosten und Spesen unseres Monteurs oder desjenigen, der mit der Nachbesserung von uns beauftragt ist, zu übernehmen.
7.7. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
8. Haftung
8.1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Rahmen und außerhalb der Gewährleistung, insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen – z.B. wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.
8.2. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.3. Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
8.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.5. Die vorstehenden Regeln gelten entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, so lange das Eigentum noch nicht vollständig auf ihn übergegangen ist. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
9.3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
9.4. Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
9.5. Bedarf es zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts der Mitwirkung des Kunden, etwa bei Registrierungen, die nach dem Recht des Käuferlandes erforderlich sind, so hat der Kunde derartige Handlungen vorzunehmen.
10. Datenschutz
10.1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Angaben von uns oder einem von uns beauftragten Dritten gespeichert werden dürfen.
11. Eigentums- und Urheberrechte
11.1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
12. Schlussbemerkungen
12.1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Es gelten die AGB in der jeweils aktuellen Fassung.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Hinweise Hartschalendachzelte:
Die Schalen sind das Ergebnis einer hochwertigen, sorgfältigen handwerklichen Technik. Es handelt sich hierbei um ein festes und dauerhaft stabiles Strukturmaterial, welches im Vergleich zu handelsüblichem Kunststoff o.ä., erheblich bessere Eigenschaften hat.
1. Bei der Beschichtung handelt es sich jedoch um eine oberflächliche Struktur, welche steifer als die darunterliegende Schale ist. Daher ist es wichtig, die Oberfläche nicht zu stossen, biegen oder zu verformen. Ansonsten könnten oberflächliche Farbenmikrorisse entstehen, welche von der Garantie ausgeschlossen sind.
2. Die oberflächlichen Farbenmikrorisse sind nur als ein unästhetisches Element zu betrachten, welches die Zweckmässigkeit des Zeltes nicht beeinträchtigt. Sie ermöglichen ausserdem keinen Wasserdurchlass!
3. Beim Handling der Schalenzelte vorsichtig vorgehen. Es empfiehlt sich, die obere Schale nicht zu drücken, verformen und/oder zu verbiegen; insbesondere an den Seiten und Rändern ist die grösste Vorsicht walten zu lassen.
4. Die Schalen sind keinen kräftigen Stössen auszusetzen. Ausserdem sollte man die Schalen nicht ungeschützt über dem Boden ziehen.
5. Zum Tragen, das Zelt nicht an dem Dachkanten halten, sondern die Handgriffe/Vertiefungen an der Unterseite der Bodenschale benutzen.
6. Beim Schliessen, besonders wenn das Gewebe ins Schaleninnere gefaltet wird, ist der Dachrand weder anzuheben noch zu verbiegen, um keine oberflächlichen Farbenmikrorisse zu verursachen.
7. Sich nicht an der Dachschale abstützen oder festhalten, während man auf der Einstiegsleiter steht; das kann oberflächliche Mikrorisse verursachen.
8. Die Leiter, gemäss den Gebrauchs- und Instandhaltungsanweisung (die als Bestandteil des Produkts zu betrachten ist) im Innenraum zwischen der Schalen platzieren. Beispiel: Wenn das Volumen der Bettdecke sehr gross ist, die Leiter nicht darauf, sondern daneben positionieren, sonst könnte der Dachhimmel oder die Schale beschädigt werden.
9. Bei Schliessen des Zeltes verursacht zu starkes Drücken an der Schale oft oberflächliche Mikrorisse, welche manchmal erst bei der nächsten Reinigung entdeckt werden. Daher sollte man keine sperrigen Güter im Dachzelte transportieren.
10. Ausserdem hat die Benutzung des Zeltes vorsichtig zu erfolgen, weil auch heftige Bewegungen der Zeltbenutzer die Schale verletzen können und dadurch kleine, auf der Aussenseite sichtbare Risse entstehen.
11. Zur Schliessung von mit Gasfedern versehenen Zelten, sind die entsprechenden Gebrauchs- und Instandhaltungsanweisungen sorgfältig zu beachten. Zu starkes Drücken auf eine dafür ungeeignete Stelle der Schale, sowie erhebliche manuelle Verbiegung des Schalenrandes, könnte oberflächliche Mikrorisse entstehen lassen.
12. Die meisten Mikrorisse entstehen durch unsachgemässe Handhabung; sie sind daher keinen Fabrikationsfehlern zuzuschreiben und es besteht in solchen Fällen somit kein Anspruch auf Garantieleistungen. Siehe auch „Allgemeine Gebrauchs- und Instandhaltungsanweisungen“ (oberflächliche Mikrorisse), die als Bestandteil des Produkts zu betrachten sind.
13. Bei der Lagerung des Zeltes sind die Schalen zu schützen, zum Bsp. mit Pappe, Styropor, Schaumstoff, Teppichboden usw. Das Zelt nicht umdrehen, sondern ausschliesslich auf der Bodenschale lagern.
Da es sich bei Dachzelten um handwerklich gefertigte Produkte handelt, sind Abweichungen bei Gewichten und Abmessungen im Rahmen üblicher Toleranz (+/- 10%) möglich. Die Reparaturen können nur direkt beim Hersteller und in der Vorsaison (Oktober bis Februar) durchgeführt werden.
Garantiehinweise:
Die von den Herstellern gewährte Garantie gilt nur, solange der ursprüngliche Käufer auch Eigentümer des Produktes ist.
Die Garantie erlischt, wenn dieser das Produkt an eine andere Person verkauft oder anderweitig überträgt.
Die Zuverlässigkeit und die fehlerfreie Funktion der Produkte ist abhängig vom Befolgen der Gebrauchsanweisung des Produktes. Wie folgt:
1.1 Die Garantie deckt keine Schäden, welche durch falschen Gebrauch oder durch Verschleiß bei sachgemäßem Gebrauch entstanden sind.
1.2 Der Käufer muss den defekten Artikel zusammen mit dem Kassenbeleg zum Verkäufer bringen. Die Garantie kann nur Rechnung bzw. Kassenbeleg abgewickelt werden.
1.3 Sichtbare Schäden müssen in einem angemessenen Zeitraum nach Warenerhalt mitgeteilt werden. Die festgestellten Schäden sollten fotografisch dokumentiert werden. Außerdem ist die Bekanntgabe der Seriennummer an den Hersteller verpflichtend, sofern es eine gibt.
1.4 Die grundsätzliche Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt über den Verkäufer. Der Hersteller überprüft den tatsächlichen Anspruch auf Gewährleistung/Garantie und entscheidet über die Rechtmäßigkeit des Anspruches.
Sendungen jeglicher Art direkt an den Hersteller sind nur nach schriftlicher Zustimmung möglich. Andernfalls gehen sie unbearbeitet zu Lasten des Absenders zurück.
1.5 Wird eine Beanstandung im Rahmen der Gewährleistung durch den Hersteller anerkannt, übernimmt dieser die Kosten im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.
Der Hersteller wird nach seiner Entscheidung den Schaden reparieren oder das Produkt ersetzen.
1.6 Wird die Gewährleistung durch den Hersteller abgelehnt, kann auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Reparatur durchgeführt werden. In diesem Fall gehen Reparatur- und Transportkosten zu Lasten der Kunden.
Wichtige Hinweise zum Gebrauch der Dachzelte/Markisen:
2.1 Das normale Fahren wird beeinträchtig, egal was oder welches Element zusätzlich auf das Dach des Autos geladen wird. Die Geschwindigkeit muss verringert und der zusätzlichen Last angepasst werden.
2.2 Der Straßenzustand, das Verkehrsaufkommen und die Umweltverhältnisse müssen ebenso berücksichtigt werden.
2.3 Die Dachzelte sind das Ergebnis der Anwendung einer sorgfältigen Handwerktechnik, deshalb könnten Gewichtsänderungen in Höhe von 10 % entstehen. Es empfiehlt sich, bei der Kalkulation der tragbaren Last diesen Faktor zu berücksichtigen. Dabei ist auch das Gewicht der benutzten Träger sowie der eventuellen, in das Zelt einzusetzenden Gegenstände (Leitern, zusätzliche Zubehörteile und/oder persönliche Ausstattung) zu berücksichtigen. Die maximale Dachlast, die vom Autoproduzenten vorgegeben ist, darf nicht überschritten werden.
2.4 Bevor man die Reise fortsetzt, muss das Zelt immer perfekt geschlossen werden und es soll kontrolliert werden, ob die Last auch gut festsitzt.
2.5 Nach jeweils 500km Fahrtstrecke müssen alle Befestigungen kontrolliert werden.
2.6 Wenn zusätzliches Gepäck auf das geschlossene Autodachzelt geladen wird (bei den Zelten, wo diese Option vorgesehen ist) darf die Zuladung des Fahrzeuges, des Gepäckträgers und der gesamten Ladung nicht überschritten werden. Die im Kraftfahrzeugbrief angegebene maximal zulässige Dachlast nicht überschreiten. Die in der Montageanweisung angegebene max. Zuladung darf nicht überschritten werden. Lesen Sie die Gebrauchsanleitung aufmerksam durch oder fragen Sie bei uns nach. Der Hersteller/Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, die aufgrund eines nicht fachgerechten Gebrauchs, schlechter Instandhaltung oder nicht Beachten der Vorschriften, die dem Produkt beigefügt sind, entstanden sind.
2.7 Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt im Zelt.
2.8 Achten Sie auf die max. Höhe bei Unterführungen, überdachten Parkplätzen und anderen Hindernissen. Zu niedrige Höhen fügen dem Zelt sowie dem Auto Schaden zu.
2.9 Beim Autowaschen in automatischen Waschanlagen muss man sich vorab vergewissern, ob das Dachzelt zugelassen ist.
2.10 Lassen Sie keine entzündlichen oder gefährlichen Dinge im Zelt.
2.11 Übernachten Sie nicht in Gebieten, in denen eine große Gefahr droht (Taifun, Hurrikan, Überschwemmung, Erdrutsch usw.).
2.12 Größte Vorsicht ist bei Offroad-Reisen oder extremen Raids erforderlich.
Allgemeine Ratschläge für den Gebrauch:
Lesen Sie die spezifische Gebrauchsanweisung, sowie die allgemeinen Gebrauchs- und Instandhaltungsregeln aufmerksam durch. Einige allgemeine Hinweise:
3.1 Das Moskitonetz ist sehr resistent , aber es ist trotzdem empfindlich und man sollte behutsam damit umgehen. Nicht mit den Füßen gegenstoßen oder auf das Moskitonetz schlagen. Durch zu starken Druck könnte es reißen oder Nähte könnten sich auftrennen. Bei unrichtiger Handhabung bzw. eventuellen Brüchen entfällt die Gewährleistung. Bei Rissen an den Moskitonetzen lehnt der Hersteller jegliche Verantwortung ab;
3.2 Die Reißverschlüsse sollten damit sie gut funktionieren wie folgt behandelt werden: in regelmäßigen Abständen sollten man sie gründlich reinigen aber dabei sehr vorsichtig sein, damit sie nicht ausreißen oder der Stoff beschädigt wird. Damit die Reisverschlüsse gut funktionieren sollte man sie mit einem RV-Spray, Seife oder Wachs behandeln. Bevor man den Reisverschluss und den Klettverschluss benutzt, sollte man eventuellen Sand, Schlamm oder Anderes entfernen;
3.3 An den Bändern, die zum Fenster öffnen dienen, soll man nie zu fest ziehen; generell sollte man nie zu stark an allen Elastikbändern reißen;
3.4 Bei starkem Wind, die Sonnensegel, die Umkleidekabinen und alles, was einen “Segel-Bzw. Aufschlageffekt” erzeugen könnte schließen; bei sehr starkem Wind sind Sonnendächer, Umkleidekabinen sowie jedes Element das zu einem „Segel-Effekt“ führt, zu schliessen oder zu entfernen.
Bei Dauer-Regen ist eine eventuelle Bildung von Wassersäcken am Dach zu verhindern, ansonsten könnte das Gewicht solcher Wassersäcke die Zeltstangen biegen bzw. beschädigen. Obwohl die Veranden mit unabhängigen stabilen Gestänge versehen sind, handelt es sich hierbei immer um provisorische Strukturen, die bei Extremwetter nicht wetterfest sind. Es empfiehlt sich deshalb, bei ungünstigen Wetterbedingungen solche Zeltanbauten abzubauen bzw. nicht zu aufzustellen.
3.5 Das Zeltdach immer kontrollieren und falls nötig von Schnee, Eis, Wasser oder auch Tierexkrementen oder pflanzlichen Harzenbefreien (Falls Harz zu entfernen ist, vorsichtig den Stoff reinigen);
3.6 Beim Öffnen und Schließen des Dachzeltes soll man sich vergewissern, dass kein Reisezubehör, (z.B. Kissen, Decken, Schlafsäcke) oder andere persönliche Gegenstände das Vorhaben erschweren;
3.7 Bei manchen Modellen sind die äussere Metall-Verschlüsse einstellbar; es empfiehlt sich, nicht zu stark zu spannen.
3.8 Nicht mit geöffnetem Zelt fahren!
3.9 Bei Zeltmodellen, die mit Glasdruckfeder funktionieren, schließt sich das Zelt, wenn man die Schnur nach unten zieht. Das Seil muss gerade nach unten gezogen werden (nicht seitlich oder schräg ziehen), weil eine unregelmassige Oberschalenverformung den Bruch vom Profil an der Schalenvorderseite verursachen könnte.