AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Webseitenbetreiber und Verantwortlicher:

Freiheit auf Rädern Inh. René Arndt


1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn die

Geltung
dieser Verkaufsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für das Aufheben dieses Schriftformerfordernisses.

Produktbeschreibungen
2.1. Die Darstellung von Produkten im Internet, in Prospekten,
Preislisten und sonstigen Unterlagen von uns stellt keine
Garantieübernahme oder Zusicherung dar. Konstruktive
Änderungen, sowie sonstige Abweichungen in Form, Farbe,
Gewichten oder anderen Eigenschaften behalten wir uns vor.
Angebot - Angebotsunterlagen

3.1. Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. nur eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebotes. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein
verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Wir können dieses
Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Auftragsbestätigung
annehmen.

3.2. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Weg, erhält der Kunde
unverzüglich eine Empfangsbestätigung. Die
Empfangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung des
Angebotes, sie kann aber mit der Auftragsbestätigung verbunden
werden.

Preise - Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Transportkosten,
Verpackung und ggf. Lagerkosten bei verspäteter Abholung; diese
werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher

Vereinbarung.
4.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung und/oder aus sonstigen
Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis Brutto
inkl. gesetzlicher MwSt. (ohne Abzug) bei Abholung der Ware zur
Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die
Folgen des Zahlungsverzugs.
4.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferzeit
5.1. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt nach Abklärung aller
offenen technischen Frage
5.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des
Kunden voraus, insbesondere den Eingang einer etwa
vereinbarten Anzahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
5.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns
insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
5.4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 5.3. vorliegen, geht die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden
über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist.
5.5. Wir haften bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen
nur, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
Wir haften nicht für die Einhaltung vereinbarter Liefertermine bei
unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb unseres
Einflusses liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfen oder
verzögerter Anlieferung durch unsere Zulieferer.
Gefahrenübergang
6.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung "ab Werk" vereinbart. Erfüllungsort ist unser
Geschäftssitz (Holschuld).
6.2. Sofern der Kunde Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der
Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn
der Kunde im Annahmeverzug ist. Wird die Kaufsache auf
Verlangen des Kunden, der Verbraucher ist, nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort versendet, so werden ihm die dadurch
entstehenden Transport-, Verpackungs- und ggfs. Lagerkosten
gesondert in Rechnung gestellt.
6.3. Versenden wir die Ware auf Verlangen eines Kunden, der
Unternehmer ist, nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort,
so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Kaufsache
dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person übergeben. Sofern der Kunde,
der Unternehmer ist, es wünscht, werden wir die Lieferung durch
eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden
Kosten trägt der Kunde.
Mängelhaftung / Gewährleistung
7.1. Unter Ausschluss aller sonstigen Erfüllungs-, Gewährleistungs-
und Ersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem
Rechtsgrund und vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt 8
leisten wir wie folgt Gewähr:
7.2. Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Verjährungsfrist für
Schadenersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem
Rechtsgrund - 2 Jahre für neue Sachen und 1 Jahr für gebrauchte
Sachen, jeweils gerechnet ab Gefahrenübergang.
Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist für
Schadenersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem
Rechtsgrund -1 Jahr nach Gefahrenübergang für neue Sachen; für
gebrauchte Sachen sind Mängelansprüche ausgeschlossen
7.3. Ist der Kunde Unternehmer, kann er Gewährleistungsansprüche
nur geltend machen, wenn er seine Untersuchungsobliegenheiten
nach § 377 HGB erfüllt hat. Ist der Kunde Verbraucher, so sind
offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der
Kaufsache schriftlich uns gegenüber zu rügen.
7.4. Keine Sachmängelhaftung wird übernommen, für Schäden, die
durch ungeeigneten oder unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte
Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte,
natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Wartung,
ungeeignete Betriebsmittel oder mangelhafte Einbauarbeiten
entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch
dann, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung
Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vornehmen,
die mit den geltend gemachten Mängeln in ursächlichem
Zusammenhang stehen,
7.5. Im Fall form- und fristgerechter Mängelrüge hat der Kunde nach
unserer Wahl (wenn er Verbraucher ist: nach seiner Wahl) einen
Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine
Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der
Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas
anderes ergibt. Ist die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung
fehlgeschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7.6. Da der Erfüllungsort der Lieferung unser Geschäftssitz ist,
übernehmen wir im Falle einer Nachbesserung die Kosten nur für
die unmittelbare Reparatur. Der Kunde ist verpflichtet, den
Kaufgegenstand auf eigene Kosten und Risiko zwecks
Nachbesserung oder Tausch an unseren Geschäftssitz zu
transportieren und abzuholen, oder im Falle der Nachbesserung
vor Ort die gesamten Reisekosten und Spesen unseres Monteurs
oder desjenigen, der mit der Nachbesserung von uns beauftragt
ist, zu übernehmen.
7.7. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die
Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neu- beginn von Fristen
unberührt.
Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Rahmen und
außerhalb der Gewährleistung, insbesondere auch bei Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen - z.B. wegen
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung
- sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht vor.
8.2 Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede
Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sich
jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren
Schadens.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und
Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
8.5 Die vorstehenden Regeln gelten entsprechend für
Aufwendungsersatzansprüche des Kunden.
Eigentumsvorbehalt
9.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei
Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus
einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, so
lange das Eigentum noch nicht vollständig auf ihn übergegangen
ist. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter
auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
9.3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug nach den gesetzlichen
Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
heraus zu verlangen.
9.4. Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab,
die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist
der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir
behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der
Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
9.5. Bedarf es zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts der
Mitwirkung des Kunden, etwa bei Registrierungen, die nach dem
Recht des Käuferlandes erforderlich sind, so hat der Kunde
derartige Handlungen vorzunehmen.

Datenschutz
10.1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die
von ihm gemachten Angaben von uns oder einem von uns
beauftragten Dritten gespeichert werden dürfen.
11. Eigentums- und Urheberrechte
11.1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte
vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als
"vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte
bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung.
Schlussbemerkungen
12.1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an
seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Es gelten die AGB in der
jeweils aktuellen Fassung.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.